Drittelbeteiligung

Drittelbeteiligung
Drittelbeteiligung
<-, -en> f (ÖKON) συμμετοχή f κατά το ένα τρίτο

Wörterbuch Deutsch-Griechisch . 2015.

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  • Mitbestimmung — bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits und Lebensweise durch Entscheidungen anderer beeinflusst werden (können), welche aufgrund formaler Rechts oder Besitzverhältnisse dazu befugt sind, aber… …   Deutsch Wikipedia

  • Mitbestimmungsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mitbestimmung bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits und Lebensweise… …   Deutsch Wikipedia

  • Montanmitbestimmung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mitbestimmung bezeichnet grundsätzlich die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits und Lebensweise… …   Deutsch Wikipedia

  • BetrVG 1952 — Das Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG 1952) ist Teil des kollektiven Arbeitsrechtes und wurde im Rahmen des 2. Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zum 1. Juli 2004 vom Drittelbeteiligungsgesetz… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsverfassungsgesetz 1952 — Das Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG 1952) ist Teil des kollektiven Arbeitsrechtes und wurde im Rahmen des 2. Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zum 1. Juli 2004 vom Drittelbeteiligungsgesetz… …   Deutsch Wikipedia

  • DrittelbG — In Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten greifen die Mitbestimmungsregelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) vom 18. Mai 2004 (vormals geregelt im Betriebsverfassungsgesetz 1952). Basisdaten Titel: Gesetz über die… …   Deutsch Wikipedia

  • Drittelbeteiligungsgesetz — In Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten greifen die Mitbestimmungsregelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) vom 18. Mai 2004 (vormals geregelt im Betriebsverfassungsgesetz 1952). Basisdaten Titel: Gesetz über die… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung — Eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft, die z. B. in Deutschland und Österreich als Personengesellschaft betrachtet wird. Ihr Zweck ist die Erleichterung …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtstatsachenforschung — Die Rechtstatsachenforschung untersucht die tatsächlichen Erscheinungs und Verwirklichungsformen des Rechts im sozialen Leben. Dieses Teilgebiet der Rechtswissenschaften bedient sich häufig der Methoden der empirischen Sozialforschung. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaftsdemokratie — Als Wirtschaftsdemokratie werden verschiedene historische und zeitgenössische Konzepte bezeichnet, welche die Mitbestimmung und Beteiligung der Arbeitnehmer an wirtschaftlichen Prozessen und eine demokratisch legitimierte Globalsteuerung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Familienaktiengesellschaften — nach Definition des BetrVG und des AktG ⇡ Aktiengesellschaften, „deren Aktionär eine einzelne natürliche Person ist oder deren Aktionäre untereinander im Sinn von § 15 I Nr. 2–8, II AO verwandt oder verschwägert sind“ (§ 76 VI BetrVG 1952). Bei F …   Lexikon der Economics

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